Deutsche
Interessengemeinschaft für den Mondioringsport
Akzeptanz
Akzeptanz
Der Mondioringsport wurde in den achtziger Jahren des zwanzigsten
Jahrhunderts von einigen Hundesportlern aus verschiedenen
Ländern begründet.
Es wurde ein allgemein und international gültiges Regelwerk
erarbeitet, worin die seinerzeitig Bestand habenden nationalen
Prüfungsordnungen als Grundlage dienten. Die Prüfungsordnung
für den Mondioringsport hat zum Ziel, einen rein sportlichen
Wettkampf mit je nach Prüfungsstufe unterschiedlichen und
ansteigenden Schwierigkeitsgraden, sowie ein unterhaltsames Spiel
für die Zuschauer zu gestalten. Hierbei wird sowohl die
Qualität der Ausbildung, als auch die Eignung und Veranlagung des
Hundes herausgestellt.
Nach einigen Jahren der Entwicklung und Verbreitung wurde die
„Prüfungsordnung Mondioring“ in der Gebrauchshundekommission
der Federation-Cynologique-International ( FCI ) beraten,
anschließend von diesem Hundeweltverband anerkannt und ab
01.01.1995 in Kraft gesetzt.
Eine Überarbeitung erfolgte 2001, die Annahme derselben durch den
FCI–Vorstand im Jahre 2002 und wurde zum 01.01.2003 für
gültig erklärt.
Die FCI stellt ihren Mitgliedern frei, Mondioringsport in ihren
Zuständigkeitsbereichen (Ländern) anzuerkennen und zu
fördern.
Bis zum heutigen Tag haben leider nur sieben Nationalverbände dies
getan und Delegierte eingesetzt. Es sind Belgien, Frankreich, Schweiz,
Portugal, Italien, Holland und Ungarn. In allen anderen Staaten
zählt der Mondioringsport nicht zu den offiziellen
Hundesportarten.
Im Jahr 2007 hatte die
FCI-Gebrauchshundekommision zu einem Arbeitskreis betreffend Mondioring
eingeladen, aus dem im Oktober die „Sektion
Mondioring“ in der FCI (SMCU/FCI)
hervorging. Der Verband für das
DeutscheHundewesen e.V. (VDH)
hatte keinen Delegierten entsandt.
Damit dennoch für am
Mondioring interessierte und engagierte
Hundesportler in Deutschland Möglichkeiten offen gehalten werden
können, international und bei Weltmeisterschaften/Welt-Pokal
Starterplätze zu erhalten, hat sich die DIGM (Deutsche
Interessengemeinschaft für den Mondioringsport) direkt um eine
Zusammenarbeit mit der SMCU/FCI bemüht. Es ist gelungen, in dieser
Sektion Gehör zu finden und als Vertreter für Deutschland in
die Liste „Andere Mitglieder“ aufgenommen zu werden.
Der Mondioringsport
an sich steht nicht im Widerspruch zur gültigen deutschen
Gesetzeslage.
Lediglich der VDH hat vor einigen Jahren auf Anfrage die Ausübung
dieser Hundesportart bei den ihm angeschlossenen Vereinen untersagt.
Die DIGM ist natürlich um eine
grundsätzliche Mitarbeit im Sportbereich des VDH bemüht und
versucht mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln die
Akzeptanz des Mondioringsportes in Deutschland zu erreichen.